Gutachten für verschiedene Bereiche
Herr Dr. Reitzner und Herr Dr. Stock sind ständige Gutachter für die
BfA
im Rahmen von Erwerbsunfähigkeitsrenten- und Rehabilitationsverfahren.
Weitere Gutachten zur Feststellung einer Unfallrente werden für die
Berufsgenossenschaften
angefertigt.
Ein Schwerpunkt sind Gutachten sowie für die
Sozialgerichte
Mannheim, Karlsruhe, Heilbronn und Darmstadt.
Auch so genannte
§ 109-Gutachten
sind nach vorheriger Rücksprache möglich.
Spezielle fachorthopädische Atteste und gutachterliche Stellungnahmen können in unserer Spezial-Sprechstunde ebenfalls erstellt werden.
© Orthopädie Sinsheim 2009
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